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Einzelpsychotherapie

Eine ambulante Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung beginnt in der Regel mit einer Psychotherapeutischen Sprechstunde, in der Sie mit der Therapeutin gemeinsam Ihr Anliegen besprechen und klären, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist.

Sofern eine Psychotherapie in Frage kommt, folgen daraufhin die Probatorischen Sitzungen, in denen Sie und die Therapeutin sich besser kennenlernen. Diese Sitzungen dienen darüber hinaus aber auch der näheren diagnostischen Abklärung Ihrer Beschwerden und dem gemeinsamen Festlegen der Behandlungsziele. Auf dieser Grundlage erarbeitet die Therapeutin einen auf Sie zugeschnitten Behandlungsplan.

Wenn Sie dieses Behandlungsangebot annehmen, erfolgt gegen Ende der Probatorischen Sitzungen die Beantragung einer Kurz- oder Langzeittherapie bei Ihrer Krankenkasse. Sobald die Krankenkasse eine Kostenzusage erteilt hat, kann die Therapie losgehen.

Anmeldung

Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vergeben wir ausschließlich über die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Verenigung. Wir führen keine Warteliste. Terminanfragen per Telefon oder E-mail können daher leider nicht beantwortet werden.

Auch für privatversicherte Patient:innen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen beginnt eine ambulante Psychotherapie in der Regel mit einem Erstgespräch, in dem Sie gemeinsam mit der Therapeutin Ihr Anliegen besprechen und klären, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll und geeignet ist.

Anschließend folgen die probatorischen Sitzungen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der diagnostischen Abklärung Ihrer Beschwerden sowie der gemeinsamen Festlegung der Behandlungsziele. Auf dieser Grundlage erarbeitet die Therapeutin einen individuell auf Ihre Situation abgestimmten Behandlungsplan.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte sollten sich vor Therapiebeginn über die Bedingungen ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle informieren. Ein Antrag kann notwendig sein.

Selbstzahler:innen können die Behandlung ohne Antragstellung beginnen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) einschließlich der jeweils geltenden Analogziffern. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung in der Regel zum 2,3-fachen Gebührensatz.

Anmeldung

Um einen Termin für ein Estgespräch zu vereinbaren, wenden Sie sich ferne per E-mail an uns.